Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den folgenden Bedingungen:
1. Vertragsabschluß / Preise / Zahlung
1.1. Der Käufer ist an die Bestellung 4 Wochen gebunden.
1.2. Der Kaufpreis ist fällig mit Übergabe des Kaufgegenstandes oder Übersendung der Rechnung.
1.3. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist, oder ein rechtskräftiger Titel hierfür vorliegt.
2. Lieferung und Lieferverzug
2.1. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung, Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch ohne Verzug eingetreten wäre.
2.2. Wird ein schriftlich versicherter, verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach den gesetzlichen Bestimmunugen.
2.3. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,soweit die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer auf erhebliche, erkennbare Änderungen des Kaufgegenstandes hinzuweisen.
3.Abnahme
3.1. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.2. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises.
Der
Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer
einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
Besteht ein Schadenersatzanspruch des Verkäufers und nimmt dieser die Ware wieder an sich, entspricht der Rücknahmewert dem gewöhnlichen Verkaufswert zum Rücknahmezeitpunkt, der im Streitfalle auf Verlangen und Kosten des Käufers durch einen vereidigten Sachverständigen ermittelt wird.
3.3. Wird der Kaufgegenstand bei einem Funktionstest oder Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt, so haftet der Käufer für entstandene Schäden, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht sind.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.
5. Sachmangel
5.1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 24 Monaten ab Auslieferung der Ware.
Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von 12 Monaten, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt.
5.2. Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer Anspruch auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung, sofern diese zumutbar ist. Wenn Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung unmöglich sind, hat der Käufer das Recht, vom Kauf zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Für die Nutzung kann der Verkäufer im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag Nutzungsentschädigung verlangen.
5.3. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Verkäufer eine Aufwands- und Gebrauchsentschädigung für die Nutzung der Kaufsache verlangen.
5.4. Bei Verkauf gebrauchter Produkte verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel entsprechend den gesetzl. Bestimmungen innerhalb von 12 Monaten ab Auslieferung der Ware. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf gebrauchter Waren unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt.
5.5. Bei Instandsetzungsarbeiten verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängel 12 Monate nach Abnahme des Instandsetzungsgegenstandes.
5.6. Grundsätzlich ist der Käufer gegenüber dem Verkäufer zum
Nachweis eines eventuellen Sachmangels verpflichtet, wenn der
aufgetretene Fehler in Zusammenhang damit steht, dass:
- der Käufer die Kaufsache trotz eines aufgetretenen Fehlers weiter benutzt und dadurch zusätzliche Schäden verursacht hat oder
-
der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden
ist (z.B. bei sportlichen Wettbewerben, wenn der Kaufgegenstand dafür
nicht ausdrücklich vorgesehen ist) oder
- der Kaufgegenstand zuvor in
einem für die Betreuung nicht geeigneten Betrieb instandgesetzt,
gewartet oder gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch verursacht
oder erweitert sein kann.
- in den Kaufgegenstand Teile eingebaut
worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder der
Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert
worden ist oder
- der Käufer die Vorschriften über die Behandlung,
Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht
befolgt hat.
Sollte dieser Nachweis dem Käufer nichtmöglich sein, bestehen seitens des Verkäufers keine Gewährleistungsverpflichtungen.
5.6. Gewöhnlicher Verschleiß ist von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
6. Haftung
6.1. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
6.2. Muss der Verkäufer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dieser
Geschäftsbedingungen für einen Schaden aufkommen, der leicht fahrlässig
verursacht wurde, so haftet er beschränkt und zwar nur bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss absehbaren typischen Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.
6.3. Bei Verlust oder Beschädigung wird für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundene Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
7. Gerichtsstand
Für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten oder wenn
der Käufer keinen allg. Gerichtsstand im Inland hat, ist
ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Stand Juli 2005 - s'Fahrrädle - Uwe Sproll
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Di | nach Vereinbarung | |
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